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Werner Winkler's Lösungssammlung:

 

Lösungsideen zum Thema Toleranz in religiösen Fragen

Beispiele für mögliche Problemlösungs-Versuche im politischen
Bereich zur Illustration der lösungsorientierten Vorgehensweise

 

 

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Lösungsideen zum Thema "Toleranz zwischen Gläubigen unterschiedlicher Religionen bzw. zwischen Gläubigen und Ungläubigen"

Die Punkte, an denen sich für staatliche Einflussnahme Möglichkeiten bieten, sind z.B. Privilegien, die der Staat einzelnen Religionsgemeinschaften einräumt (Religionsunterricht, Steuerfragen, Status, Feiertage etc.). Die Gewährung solcher Privilegien könnte von einer "Gegenleistung" abhängig gemacht werden, welche dazu beitragen würde, das Mit- und Nebeneinander der verschiedenen Ansichten dauerhaft und grundlegend friedlich-tolerant zu gestalten: Die Einführung einer "Toleranzformel", welche die Antworten einer jeden Gruppe auf die existenziellen menschlichen Fragen gegeneinander relativiert und somit zu Respekt und Toleranz gegenüber anderen Antworten und Traditionen aufruft.

Inhalt der "Toleranzformel" wäre das Eingeständnis, dass die von der eigenen Gruppe vertretenen Lehren nur EINE von vielen Perspektiven darstellten und ein Wettbewerb der Ansichten nur mit friedlichen Mitteln stattfinden darf. Dies würde selbstverständlich von den dogmatischen bzw. rechtgläubigen Religionen eine enorme Leistung abverlangen, die nur von übergeordneter staatlicher Stelle unter Verweis auf die zu gewährenden Privilegien bewirkt werden kann. Eine Spaltung einzelner Religionsgruppen in "tolerante" und "nicht-tolerante" ist durchaus vorstellbar.

Als äußeres Zeichen der Unterordnung unter diese Toleranzformal könnte eine Ergänzung der traditionellen Zeichen (z.B. durch eine Einfassung der Zeichen durch einen offenen Kreis) und die Errichtung von Mahnmalen (z.B. von Steinkreisen an markanten Stellen wie Autobahnkreuzen) ausgedrückt werden.

Die Bestrebungen von Gesellschaften zur Förderung des Friedens zwischen den Religionen (z.B. die Stiftung Weltethos, welche durch Prof. Hans Küng bekannt wurde) gehen aus dieser Sicht nicht weit genug, weil sie weder den vermuteten Kern der Probleme (die Rechtgläubigkeit) angehen noch die "Ungläubigen" gleichberechtigt einbeziehen.

 

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